Fahreignungs-Seminar für punkteauffällige Kraftfahrer (PKW, LKW und Motorrad)
Der Kraftfahrzeugführer hat ein Anrecht darauf, dass Punkte im Rahmen der gesetzlichen Regelungen in
der Verkehrssünderkartei gelöscht werden.
So kann er einmal in 5 Jahren freiwillig einen Punkt über ein allgemeines FE-Seminar abbauen.
Allgemeine FE-Seminare haben eine maximale Anzahl Teilnehmer von 6 Personen.
Es besteht Anwesenheitspflicht.
Die Dauer beträgt 2 x 90 Minuten für den verkehrspädagogischen Teil.
Nachschulung = ASF
Aufbau-Seminar für Fahranfänger (PKW und Motorrad)
Beim Führerschein auf Probe und einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen verlängert sich die Probezeit von 2 auf 4 Jahre.
Die Verwaltungsbehörde wird bei diesen Auffälligkeiten ein Aufbauseminar (ASF) anordnen, welches
in einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden muss.