Führerscheinstelle, Landratsamt, Bürgerbüro, Rathaus, etc. bereits 6 Monate vor dem notwendigen Mindestalter möglich. Der Antrag ist bei den Behörden 12 Monate gültig. Nach Theoretischer Prüfung verlängert sich die Frist um 12 Monate. Die Überprüfung der Anträge durch Behörden dauert ca. 4-6 Wochen. Express-Antrag (zusätzl. Gebühr): die Überprüfung dauert ca. 1 Woche.
Bescheinigung Sofortmassnahmen am Unfallort bei Ersterteilung + Umschreibung grosser Erste Hilfe-Kurs - nur bei LKW und Bus Sehtest Biometrisches Passbild Persönliche Unterschrift auf Vordruck Ausweiskopie Ausweiskopie eines Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen) Führerscheinkopie eines Begleiters (nur bei BF17) Antrag/ Anträge der Führerscheinstelle Gebühren der Führerscheinstelle